Die Handlungsfelder der BGF werden in die beiden Hauptbereiche „Verhalten“ und „Verhältnis“ eingeteilt.
Im Bereich „Verhalten“ werden alle Massnahmen subsumiert, welche eine Veränderung des Verhaltens des Individuums oder einer Gruppe in Bezug auf Einstellungen und Verhaltensweisen der persönlichen Gesundheit zum Ziel haben.
Dem Bereich „Verhältnis“ werden alle Massnahmen zugeordnet, die auf die Verbesserung der Bedingungen am Arbeitsplatz, von Arbeitsabläufen, von Umgebungsrisiken, etc. abzielen.
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